Willkommen in der Praxis für Ergotherapie in Schwanewede!

Wir möchten Ihnen hier gerne uns und unsere Arbeit kurz vorstellen.

Seit 2001 gibt es die Ergotherapiepraxis in Schwanewede. 

Wir behandeln hier sowohl Kinder ab dem Säuglingsalter, als auch Erwachsene bis ins hohe Alter hinein.

Die Menschen die zu uns kommen, haben vielfältige Erkrankungen oder Einschränkungen.

Im Erwachsenenbereich behandeln wir z.B. die Folgen eines Schlaganfalls, Morbus Parkinson, Demenz, MS, rheumatische Erkrankungen, traumatische Erkrankungen, Arbeitsunfälle, Hirnleistungstraining, usw.

Hierbei ist es uns wichtig, die Auswirkungen, Folgen oder ein Fortschreiten der Krankheit so gering wie möglich zu halten und eine größtmögliche Selbständigkeit der Betroffenen zu erzielen oder zu erhalten, wobei immer auch die persönlichen Ziele der Menschen im Vordergrund stehen.

In der Arbeit mit Kindern behandeln wir z. B. Wahrnehmungsstörungen aller Sinnessysteme, Entwicklungsverzögerungen, ADS/ADHS, Lese- Rechtschreib- Leistungen (LRS), körperliche und geistige Behinderungen u. v. m. 

In diesem Bereich steht in der Behandlung im Vordergrund, dass die betroffenen Kinder ihre Aufgaben, vom Kindergarten bis zur Schule als Grundlage für eine berufliche Ausbildung, erfolgreich meistern können.

Die Behandlungen finden sowohl in der Praxis, als auch als Hausbesuche im häuslichen Umfeld des Betroffenen, statt.

Um eine qualitativ hochwertige Therapie zu gewährleisten, nehmen wir regelmäßig an verschiedensten Fortbildungen teil.

 

Wie bekommt man Ergotherapie?

Ergotherapie ist ein, von den Krankenkassen im Heilmittelkatalog geführtes Heilmittel und wird durch den Arzt verordnet. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser ein Facharzt ist oder ein Allgemeinmediziner. Der Arzt bestimmt die Frequenz der Verordnung, sowie die Art des Heilmittels. Es ist jedoch auch möglich, ohne Verordnung eine ergotherapeutische Behandlung zu bekommen (Selbstzahler). Bitte rufen Sie uns an, sollten Sie diesbezüglich Fragen haben.

 

Der Behandlungsweg in der Ergotherapie

Zunächst erstellt der behandelnde Therapeut einen Status- oder, im Bereich der Pädiatrie, einen Entwicklungsbefund, in welchem er alle Fähig- und Fertigkeiten des Patienten, sowie dessen Einschränkungen (motorisch, sensorisch, Schwierigkeiten in der Bewältigung des Alltags,...) festhält. In der pädiatrischen Arbeit wird der Entwicklungszustand, die grob- und feinmotorische Entwicklung und Koordination, der sensorische Entwicklungszustand (Wahrnehmung), sowie die Handlungs- und Bewegungsplanung und auch die sozialen Fähigkeiten, festgehalten.

Aufgrund der Zeitintensität wird zumeist keine genaue Befundung aller Teilbereiche durchgeführt.

Um eine möglicht hohe Effektivität der Ergotherapie zu erzielen, wird zumeist direkt mit der Therapie begonnen, sobald die basisbildenden Ursachen des bestehenden Problems bekannt sind. In deren Verlauf werden Aufgaben eingeplant, welche weitere Aussagen über den Status des Kindes in verschiedenen Teilbereichen zulassen. 

So kann häufig in relativ kurzer Zeit ein umfassender Krankheits- oder Entwicklungsstatus getroffen werden.

Basierend auf der Befundung erstellt der Therapeut im Anschluss seinen Behandlungsplan mit Zielsetzung der Therapie, sowie Mittel und Medien zum Erreichen der gesetzten Ziele.

 

Eingesetzte Therapiemittel und - medien

Je nach Behandlungsplan und Zielsetzung der Therapie, werden vielfältigste Mittel und Medien in der Arbeit eingesetzt.

Dieses können im pädiatrischen Bereich Spiele, Arbeitsbögen, handwerkliche Aufgaben u. a. sein, sensomotorische Medien, wie Bällebad, Hängematte, Fühlspiele, Balancierspiele, Ballspiele, Geschicklichkeitsspiele u. v. m., wie auch der gezielt eingesetzte PC mit z. B. Wahrnehmungsaufgaben, Zahlenspielen, visuellen und auditiven Anforderungen, Konzentrationsaufgaben u. v. m.

 

Was kostet Ergotherapie?

Ergotherapie ist ein medizinisches Heilmittel, für welches eine gesetzliche Zuzahlungspflicht gilt.

Diese beträgt 15% des Behandlungswertes einer Verordnung, zzgl. 10 € pro Verordnung.

Eine Zuzahlungspflicht besteht seitens des Patienten auch für Hausbesuche und Entfernungspauschalen.

Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr sind von der Zuzahlungsregelung befreit. Ebenso gelten andere Regelungen für Verordnungen der Berufsgenossenschaften, privaten Krankenkassen, Bundeswehr usw.

Der Gesetzgeber hat für die Zuzahlung zu medizinischen Heilmitteln Zuzahlungsgrenzen geschaffen. Diese liegen bei 2% des Jahresbruttoeinkommens, bei chronischen Erkrankungen bei 1% des Jahresbruttoeinkommens. Das bedeutet: Sollte ein Patient mit der Summe seiner Zuzahlungen für eine Krankheit, über 2% (bzw. 1%) seines Jahresbruttoeonkommens liegen, kann eine Zuzahlungsbefreiung beantragt werden. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihre Krankenkasse!

 

Bitte bedenken Sie im Falle einer Zuzahlungspflicht uns gegenüber: Ihr Zuzahlungsbetrag wird uns in jedem Fall von den Krankenkassen in unserer Abrechnung abgezogen! 

 

 

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